Die Corona-Richtlinien für den Sport, ab 05.03.2022
Mit dem 5. März 2022 trat eine neue Corona-Verordnung der Bundesregierung in Kraft. In Bezug auf den Sportbereich haben sich daher folgende Änderungen ergeben.
Allgemeines:
- Keine Zutrittsregelungen
- Keine Personenobergrenzen
- Keine allgemeine Sperrstunde
- Keine Registrierungspflicht
- Keine Anzeige- und Bewilligungspflicht
- Konsumation bei Veranstaltungen wieder uneingeschränkt erlaubt
- Grundsätzlich wird die Einhaltung eines Mindestabstandes von zwei Metern zu haushaltsfremden Personen empfohlen.
- Keine Maskenpflicht. Es wird aber empfohlen in geschlossenen Räumen eine Maske zu tragen (außer bei der Sportausübung).
Nicht öffentliche Sportstätten:
Der Betreiber hat nach wie vor einen COVID-19 Beauftragten zu bestellen und ein COVID-19 Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen.
Zusammenkünfte:
Es besteht nunmehr nur noch eine Verpflichtung zur Bestellung eines COVID-19-Beauftragten und zur Ausarbeitung und Umsetzung eines COVID-19-Präventionskonzeptes bei Zusammenkünften mit mehr als 50 Personen. Die Bezirksverwaltungsbehörde hat die Einhaltung der COVID-19-Präventionskonzepte stichprobenartig zu überprüfen. Das COVID-19-Präventionskonzept ist zu diesem Zweck während der Dauer der Zusammenkunft bereitzuhalten und auf Verlangen der Bezirksverwaltungsbehörde vorzulegen.
Gastronomie:
Es benötigt einen COVID-19-Beauftragten und ein COVID-19-Präventionkonzept.
Kontaktdaten
Sportreferat
Landhaus, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 24305
F +43 5574 511 924395
sport(at)vorarlberg.at
Kundenverkehr: Montag bis Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung